Energieausweis
Bei uns erhalten sie einen fachlich und rechtlich einwandfreien Energieausweis für Ihr Haus (Einfamilien-, Reihenhaus oder Gebäude). Transparenz ist uns wichtig; auf Wunsch zeigen wir Ihnen jeden Schritt der technischen Berechnungen und behördlichen Gutachten Ihres Energieausweises.Bei uns erhalten sie einen fachlich und rechtlich einwandfreien Energieausweis für Ihr Haus (Einfamilien-, Reihenhaus oder Gebäude). Transparenz ist uns wichtig; auf Wunsch zeigen wir Ihnen jeden Schritt der technischen Berechnungen und behördlichen Gutachten Ihres Energieausweises. Das Haus wird in einer Energielabelstufe eingesetzt, abhängig davon wieviel Energie es verbraucht. Daraus lassen sich folgende Vorgehensweisen und Inhalte für einen rechtlich korrekten Energieausweis ableiten:
Was muss ein rechtlich korrekter Energieausweis enthalten?
Für die rechtliche Sicherheit eines Energieausweis sind mehrere Regelwerke zuständig:
Das Energieausweisvorlagegesetz EAVG regelt, was ein Energieausweis ist und wann ein Energieausweis zu erstellen ist. ( „Energieausweis“ oder „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ den jeweils anwendbaren, der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 153 vom 18. Juni 2010, S. 13, dienenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften entsprechenden Ausweis, der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angibt) Die OIB RL6 (Österreichisches Institut für Bautechnik, Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz) regelt die Berechnungsmethode und die Bestandteile eines Energieausweises. Die Standesregeln der Ingenierbüros, das Ziviltechnikergesetz, die Gewerbeordnung und die Judikatur regeln die Sorgfaltspflichten und den anzuwendenden Maßstab bei der Erstellung eines Gutachtens.
Daraus lassen sich folgende Vorgehensweise und Inhalte für einen rechtlich korrekten Energieausweis ableiten:
Berechnungsmethode: Berechnung des Energieausweis lt. OIB RL6 “Energieeinsparung und Wärmeschutz, des österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamteffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes und der Landesrechtlichen Vorschriften. Berechnung von: Gebäudegeometrie Bauteilaufbauten Bauteilabmessungen Flächen Volumen Anlagentechnik, Heiztechnik, Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung, Betriebsstrom Zonierung Energiekennzahlen Sanierungsvorschläge lt. OIB RL6 Leitfaden ÖNORM B 8110-4 und ÖNORM M 7140 Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Effizienz der haustechnischen Anlagen Maßnahmen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger Maßnahmen zur Verbesserung organisatorischer Maßnahmen Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen Berechnung Sanierungsvariante lt. OIB RL6 Leitfaden ÖNORM B 8110-4 und ÖNORM M 7140 a) Maßnahmen, die erforderlich sind, um in die nächst bessere Klasse des Energieausweises zu gelangen und b) Maßnahmen, die erforderlich sind, um die aktuellen landesgesetzlichen Anforderungen für den Neubau zu erfüllen. Dokumentation der Berechnung Planliche Darstellung der Berechnung Nachvollziehbarkeit der Berechnung Ergänzung, Abmessung, Umrechnung, Darstellung von Maßen Dokumentation der Datengrundlage Interpretation der Datengrundlage Angaben zu Daten- und Informationsquellen Hinweise zur Berechnung und Berechnungsmethode Angaben zu Abschätzungen und Annahmen Gutachterlich unterfertigtes Printexemplar entsprechend OIB RL6 “Energieeinsparung und Wärmeschutz, des österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamteffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes und der Landesrechtlichen Vorschriften
Die rechtlichen Folgen eines falschen Energieausweises reichen von Verwaltungsstrafen bis hin zu Regressansprüchen. Prüfen Sie daher Angebote für Ihren Energieausweis sorgfältig und fragen Sie, wie der angebotene Energieausweis die rechtliche Sicherheit erfüllt.